§ 4 RDG Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht PDF Drucken E-Mail
Gesetze - RDG - Rechtsdienstleistungsgesetz
Montag, den 02. Februar 2009 um 14:47 Uhr

§ 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht


Rechtsdienstleistungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben können, dürfen nicht erbracht werden, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird.

 
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