§ 16a Richtlinien PDF Drucken E-Mail
Gesetze - RStV - Rundfunkstaatsvertrag
Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 08:29 Uhr

§ 16a Richtlinien


Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF erlassen Richtlinien
zur Durchführung der §§ 7, 8, 15 und 16. Sie stellen hierzu das Benehmen mit den Landesmedienanstalten
her und führen einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Anwendung dieser Richtlinien durch.

 
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