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Gesetze -
RStV - Rundfunkstaatsvertrag
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Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 09:11 Uhr |
§ 46 Richtlinien Die Landesmedienanstalten erlassen gemeinsame Richtlinien zur Durchführung der §§ 7, 8, 44, 45, 45 a und 45 b. Sie stellen hierbei das Benehmen mit den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und dem ZDF her und führen einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Anwendung dieser Richtlinien durch.
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