§ 46 Richtlinien PDF Drucken E-Mail
Gesetze - RStV - Rundfunkstaatsvertrag
Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 09:11 Uhr

§ 46 Richtlinien


Die Landesmedienanstalten erlassen gemeinsame Richtlinien zur Durchführung der §§ 7, 8, 44, 45,
45 a und 45 b. Sie stellen hierbei das Benehmen mit den in der ARD zusammengeschlossenen
Landesrundfunkanstalten und dem ZDF her und führen einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch
in der Anwendung dieser Richtlinien durch.

 
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