§ 46 a Ausnahmen für regionale und lokale Fernsehveranstalter PDF Drucken E-Mail
Gesetze - RStV - Rundfunkstaatsvertrag
Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 09:12 Uhr

§ 46 a Ausnahmen für regionale und lokale Fernsehveranstalter


Für regionale und lokale Fernsehprogramme können von § 7 Abs. 4 Satz 2, § 44 Abs. 3 bis 5 und
§§ 45, 45 a nach Landesrecht abweichende Regelungen getroffen werden.

 
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