§ 48 Revision zum Bundesverwaltungsgericht PDF Drucken E-Mail
Gesetze - RStV - Rundfunkstaatsvertrag
Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 09:15 Uhr

§ 48 Revision zum Bundesverwaltungsgericht


In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision zum Bundesverwaltungsgericht auch darauf
gestützt werden, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung der Bestimmungen dieses
Staatsvertrages beruhe.

 
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