§ 61 Notifizierung PDF Drucken E-Mail
Gesetze - RStV - Rundfunkstaatsvertrag
Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 10:49 Uhr

§ 61 Notifizierung


Änderungen dieses Abschnittes unterliegen der Notifizierungspflicht gemäß der Richtlinie 98/48/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie
98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften."
 
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