§ 94 Sachkosten PDF Drucken E-Mail
Gesetze - SchulG - Schulgesetz NRW
Dienstag, den 04. November 2008 um 13:28 Uhr

§ 94 Sachkosten

(1) Sachkosten sind insbesondere die Kosten für die Errichtung, Bewirtschaftung
und Unterhaltung der erforderlichen Schulgebäude und Schulanlagen,
für die Ausstattung der Schulen, für die notwendigen Haftpflichtversicherungen
sowie die Kosten der Lernmittelfreiheit und die Schülerfahrkosten.
(2) Das Land gewährt den Schulträgern für außerunterrichtliche Ganztagsund
Betreuungsangebote (§ 9 Abs. 2 und 3) Zuschüsse nach Maßgabe
des Haushalts.
(3) Bei Schulverbänden aus mehreren Gemeinden werden die Schulträgerkosten
je zur Hälfte nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler und
nach den Umlagegrundlagen der Kreisumlage, bei kreisfreien Städten der
Kommunalverbandsumlage, verteilt. Gehört eine Gemeinde zu mehreren
Schulverbänden, so errechnet sich für jeden Schulverband die Umlagegrundlage
der Gemeinde im Sinne des Satzes 1 nach dem Verhältnis der
Schülerinnen und Schüler, die aus der Gemeinde seine Schule besuchen,
zu der Gesamtzahl der öffentlichen Schulen gleicher Art besuchenden Kinder
der Gemeinde. Die Sätze 1 und 2 finden entsprechende Anwendung,
wenn eine Gemeinde, die eigene Schulen unterhält, zugleich einem Schulverband
angehört. Für die Verteilung wird die Durchschnittszahl der Schülerinnen
und Schüler zugrunde gelegt, die am 15. Oktober der letzten drei
Jahre die Schule besucht haben. Die Verhältniszahl gilt für jeweils drei aufeinander
folgende Rechnungsjahre.
(4) Die Aufteilung kann durch Satzung oder durch Anordnung der oberen
Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Kommunalaufsichtsbehörde
unter Zustimmung der Beteiligten abweichend geregelt werden. Bestehen
Schulverbände nicht nur aus Gemeinden, ist die Aufteilung durch
Satzung zu regeln.
 
externer Datenschutzbeauftragter

Bei dieser Gesetzesdatenbank handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Bock, welches für die private Nutzung gedacht ist. Wir sind bemüht unsere Datenbank immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir jedoch keinerlei Gewähr. In wichtigen Fällen oder für Anregungen sprechen Sie uns bitte persönlich an: Michael Bock (Rechtsanwalt)

Verwandte Artikel