§ 133 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes PDF Drucken E-Mail
Gesetze - SchulG - Schulgesetz NRW
Dienstag, den 04. November 2008 um 14:01 Uhr

§ 133 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, 1) Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. August 2005 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die §§ 105 bis 115 am 1. Januar 2006 in Kraft (s. BASS BASS 11 – 03 Nr. 7.1).
(2) Die in den §§ 10 Abs. 6, 19 Abs. 3, 46 Abs. 2 Satz 2, 52, 93 Abs. 2, 96
Abs. 5, 97 Abs. 4 und 115 Abs. 1 und 2 erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen sowie die §§ 34 Abs. 6, 92 Abs. 1 Satz 2 und 132 Abs. 9 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
(3) Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag bis spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2010 über das Ergebnis der Überprüfung.


1) Das Datum bezieht sich auf das Gesetz in der ursprünglichen Fassung. Die vorliegende
Fassung berücksichtigt das Erste Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2006 (GV. NRW. S. 270) sowie das 2. Schulrechtsänderungsgesetz
vom 27. Juni 2006 (GV. NRW. S. 278) Gemäß Artikel 9 des 2.
Schulrechtsänderungsgesetzes ist die vorliegende Fassung zum 1. 8. 2006 in Kraft:
„Abweichend von Satz 1 tritt § 36 Abs. 2 SchulG am 1. Januar 2007
und § 49 Abs. 2 Nr. 2 am 1. August 2007 in Kraft.“
 
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