Anlage 2 (zu § 12) Kosten PDF Drucken E-Mail
Verordnungen - SigV - Signaturverordnung
Mittwoch, den 26. November 2008 um 12:08 Uhr

Anlage 2 (zu § 12) Kosten

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 3083 - 3084

Kosten für Amtshandlungen nach § 22 Abs. 1 des Signaturgesetzes


1.1 Kosten nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 des Signaturgesetzes































1.3 Kosten nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 des Signaturgesetzes
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 26. November 2008 um 13:25 Uhr
 
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