Unterlassungsklagengesetz - UKlaG

Unterlassungsklagengesetz - UKlaG
(Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen)

Ausfertigungsdatum: 26.11.2001

Unterlassungsklagengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002
(BGBl. I S. 3422, 4346), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074 (2009 I 371))

Stand:    Neugefasst durch Bek. v. 27.8.2002 I 3422, 4346;
             zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 25.10.2008 I 2074 (2009 I 371)
Hinweis: Mittelbare Änderung durch Art. 6 Nr. 5 G v. 12.6.2008 I 1000 ist berücksichtigt


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1 Inhaltsübersicht UKlaG 115
2 § 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen 102
3 § 2 Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken 115
4 § 2a Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz 117
5 § 3 Anspruchsberechtigte Stellen 132
6 § 3a Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2a 113
7 § 4 Qualifizierte Einrichtungen 105
8 § 4a Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen 104
9 § 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften 111
10 § 6 Zuständigkeit 118
11 § 7 Veröffentlichungsbefugnis 107
12 § 8 Klageantrag und Anhörung 117
13 § 9 Besonderheiten der Urteilsformel 114
14 § 10 Einwendung wegen abweichender Entscheidung 123
15 § 11 Wirkungen des Urteils 112
16 § 12 Einigungsstelle 130
17 § 13 Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen 127
18 § 13a Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener 118
19 § 14 Kundenbeschwerden 113
20 § 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht 103
21 § 16 Überleitungsvorschrift zur Aufhebung des AGB-Gesetzes 116
 
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