§ 9 Besonderheiten der Urteilsformel PDF Drucken E-Mail
Gesetze - UKlaG - Unterlassungsklagengesetz
Donnerstag, den 14. Mai 2009 um 08:42 Uhr

§ 9 Besonderheiten der Urteilsformel

Erachtet das Gericht die Klage nach § 1 für begründet, so enthält die Urteilsformel
auch:
1. die beanstandeten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wortlaut,
2. die Bezeichnung der Art der Rechtsgeschäfte, für welche die den
Unterlassungsanspruch begründenden Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht verwendet oder empfohlen werden dürfen,
3. das Gebot, die Verwendung oder Empfehlung inhaltsgleicher Bestimmungen in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterlassen,
4. für den Fall der Verurteilung zum Widerruf das Gebot, das Urteil in gleicher Weise
bekannt zu geben, wie die Empfehlung verbreitet wurde.
 
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