§ 28 Vererbung des Urheberrechts PDF Drucken E-Mail
Gesetze - UrhG - Urheberrechtsgesetz
Mittwoch, den 12. November 2008 um 12:17 Uhr

§ 28 Vererbung des Urheberrechts

(1) Das Urheberrecht ist vererblich.
(2) 1Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. 2§ 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.
 
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