§ 21 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang PDF Drucken E-Mail
Gesetze - UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 12:54 Uhr

§ 21 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf § 20 Abs. 8 und 9 beruhenden Teile der dort genannten Verordnungen können auf Grund der einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
 
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