| § 21 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang |
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| Gesetze - UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb | |||
| Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 12:54 Uhr | |||
§ 21 Rückkehr zum einheitlichen VerordnungsrangDie auf § 20 Abs. 8 und 9 beruhenden Teile der dort genannten Verordnungen können auf Grund der einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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