§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten PDF Drucken E-Mail
Gesetze - UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 12:54 Uhr

§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 23. April 2009 um 11:32 Uhr
 
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