| Term | Definition |
|---|---|
| Amtsermittlung |
Ein Verfahrensgrundsatz, der im öffentlichen Recht und im Strafrecht gilt. Danach hat der Richter den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen - auch wenn der Angeklagte die Tat gesteht. Der Gegensatz hierzu ist die im Zivilprozess geltende Dispositionsmaxime. |